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Verfasst von: Heike am 21.09.2004 16:11
 


THEMA:  Endalter 60
Hallo, es geht um den § 40 b EStG. Danach darf die Direktversicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen sein. Meine Frage nun: Muß der VN nun schon seinen 60. Geburtstag gefeiert haben oder reicht der 59. Geb. aus, da man sich dann ja schon im 60. Lebensjahr befindet. Ich hoffe jemand kann mir möglichst flink weiterhelfen. Vielen Dank
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 21.09.2004 16:11
 


THEMA:  Re: Endalter 60
Hallo Heike, hier gibt es selten Hilfe für Deutsche, da in der Hauptsache Österreicher unterwegs... Vielleicht sollten im Posting-Formular ein Hinweis angebracht werden?
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