Verfasst von:
Lukas M. am
29.01.2009 04:49
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THEMA: Pendlerpauschale EU |
Meine Frage:Ich arbeite seit kurzem bei einer Firma in Wiener Neudorf.Mein Hauptwohnsitz ist in Bratislava.Ich pendle jeden Tag Bratislava-Wien und Wien Bratislava.Bin zwar Oesterreicher aber in Oesterreich bin ich nicht mehr gemeldet sondern als Auslandsoesterreicher in der Slowakei.Eine Strecke beträgt 92km,ich kombiniere diese Fahrt mit Bahn und privaten PKW.Die Fahrt dauert insgesamt 2 Stunden und 20 Minuten pro Strecke.So und jetzt meine Frage:steht mir eine Pendlerpauschale zu und welche???Die Kleine oder die grosse???Nur zu Info:Meine Steuern und Versicherungen bezahle ich in Oesterreich.Vielen Dank fuer eine Antwort,wuerde mir echt weiter helfen.
mfG
Lukas M.
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Verfasst von:
andreasdf am
29.01.2009 04:49
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THEMA: Re: Pendlerpauschale EU |
hallo lukas,
pendlerpauschale steht dir zu. gab da auch schon gleichartige fälle vor dem ufs mit leuten, die aus bratislava nach österreich gependelt sind.
wenn du nicht gerade zu zeiten arbeitest wo keine öffentlichen verkehrsmittel fahren oder wenn du nicht gehbehindert bist, dann steht dir das große pendlerpauschale nur zu, wenn du für die einfache fahrtstrecke länger als 2,5 stunden brauchst (weil über 40 km).
die curx ist, wie du die fahrtzeit berechnest.
unten noch die ausführungen aus den lohnsteuerrichtlinien, wie die fahrzeit zu berechnen ist. vielleicht kommst du doch noch auf mehr als 2,5 stunden fahrtzeit.
lg,
andreas
LStR:
257
Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird. Unter Fahrtstrecke ist bei Benützung eines KFZ jene kürzeste Strecke zu verstehen, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten vernünftigerweise wählt, um die auf Grund bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen zeitaufwändige Befahrung von Ortsdurchfahrten (verkehrsberuhigte Zonen) zu vermeiden (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002,96/14/0003). Im Falle des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit berechnet sich die Wegstrecke nach der optimal möglichen Anpassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit des Verkehrsmittels. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes (zB "Verkehrsverbund Ostregion"), wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben sein.
258
Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen.
259
Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Verfügt der Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so ist der Arbeitsweg von dieser Schlafstelle aus zu berechnen. Für Familienheimfahrten können ggf. gesondert Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Verfasst von:
Cihan am
29.01.2009 04:49
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THEMA: Re: Pendlerpauschale EU |
Das problem habe ich auch werde erst mich anmelden in der tschechei und weiter hin österreich arbeiten bitte um hilfeLukas M. geschrieben:
> Meine Frage:Ich arbeite seit kurzem bei einer Firma in Wiener
> Neudorf.Mein Hauptwohnsitz ist in Bratislava.Ich pendle jeden
> Tag Bratislava-Wien und Wien Bratislava.Bin zwar Oesterreicher
> aber in Oesterreich bin ich nicht mehr gemeldet sondern als
> Auslandsoesterreicher in der Slowakei.Eine Strecke beträgt
> 92km,ich kombiniere diese Fahrt mit Bahn und privaten PKW.Die
> Fahrt dauert insgesamt 2 Stunden und 20 Minuten pro Strecke.So
> und jetzt meine Frage:steht mir eine Pendlerpauschale zu und
> welche???Die Kleine oder die grosse???Nur zu Info:Meine Steuern
> und Versicherungen bezahle ich in Oesterreich.Vielen Dank fuer
> eine Antwort,wuerde mir echt weiter helfen.
> mfG
> Lukas M.
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