Guten Abend,
wenn aus einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung mit dem Forumlar L1 eine Steuernachzahlung entsteht kann man das ja mittels Berufung wieder zurückziehen und somit gegenstandslos machen.
Kann ich auch eine Nachzahlung aus einer Einkommensteuererklärung mit dem Forumlar E1 mittels Berufung zurückziehen und das somit gegenstandslos machen?
Danke! |
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