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Verfasst von: oge am 22.09.2008 18:15
 


THEMA:  Als Lehrling dazuverdienen?!?
Guten Tag, ich bin 23 Jahre alt und bin lehrling im 3ten Lehrjahr, und hätte die chance etwas geld dazu zu verdienen ... ich würde die stunde 9,5 gezahlt bekommen. Wieviel darf ein Lehrling dazuverdienen damit die Familienbeihilfe und keine Einkommenststeuer rückzahlung anfällt? ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir diese fragen beantworten könnten. mfg Oge
Verfasst von: AST am 22.09.2008 18:15
 


THEMA:  Re: Als Lehrling dazuverdienen?!?
Für die Einkommensteuer gilt der Jahresbetrag von 10.900.--. Wenn Sie diesen Betrag mit ihren beiden Einkünften übersteigen, müssen Sie mit 38,33% Steuer für jeden weiterverdienten Euro rechnen. Zur Familienbeihilfe hab ich Ihnen etwas aus der Webseite der Arbeiterkammer herauskopiert: Verdienstfreigrenzen Die jährliche Zuverdienstgrenze während des Bezugs der Familienbeihilfe beträgt 9.000 Euro. Achtung: Überschreiten Sie diese Grenze, so muss die in diesem Jahr bezogene Beihilfe zurückbezahlt werden! Die Verdienstgrenze bezieht sich auf das "zu versteuernde Einkommen". Vereinfacht gesagt ist dies: Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeträge, minus Arbeiterkammerumlage, minus Werbungskosten (Betriebsausgaben), minus Sonderausgaben und minus der außergewöhnlichen Belastungen. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt: * Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht * Lehrlingsentschädigungen * Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse * einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld) * das 13. und 14. Monatsgehalt.
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