Hallo!
Ich bin Einzelunternehmer und betreibe ein kleines Internetportal wo ich auch regelmäßig online Gewinnspiele für die User veranstalte - zu gewinnen gibt es meistens Gutscheine (100 EUR) von Supermarktketten.
Da ich diese Gutscheine aus der eigenen Tasche bezahle - kann ich die ohne Probleme (also 1:1) in die Buchhaltung als Ausgabe nehmen - oder muß ich da etwas beachten?
Danke für Eure Antworten
Hannes