Verfasst von:
Christian St. am
14.08.2008 11:26
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THEMA: Vorsteuerabzug beim Abreitszimmer |
Hallo!
Ich bin selbständig und habe in meiner Mietwohnung ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet (rein beruflich genutzt, Mittelpunkt der Tätigkeit).
D.h. ich kann meiner Meinung nach die Miet- und Betriebskosten anteilig als Betriebsausgabe geltend machen.
Doch darf ich auch die Vorsteuer anteilig abziehen?
Der Mietvertrag lautet auf mich als Privatperson, nicht auf die Firma (eingetragenes Einzelunternehmen).
Viele Dank für Eure Antwort.
lg Christian
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Verfasst von:
Thomas Egger am
14.08.2008 11:26
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THEMA: Re: Vorsteuerabzug beim Abreitszimmer |
hallo
ich würd sagen ja, sofern du auch bei deinen honorarnoten umsatzsteuer in rechnung stellst... (falls du kleinunternehmer bist und keine ust abführst wirst auch keine vorsteuer abziehen können... ) es muss halt nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden.
lg
thomas
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