Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: mariop am 01.08.2008 13:24
 


THEMA:  Diäten
Laut KV steht mir eine Reiseaufwandsentschädigung zu, wenn ich 6h die Firma verlasse (6,50EUR). Mein Arbeitgeber zahlt aber eine Diäten aus, auch wenn ich zB. 100km von der Firma entfernt bin. Ist das zulässig? Kann man die Diäten dann auch beim Finanzamt holen?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.08.2008 13:24
 


THEMA:  Re: Diäten
hmm, meinten Sie er zahlt KEINE aus? Sie haben geschrieben "eine" also das wäre ja dann o.k. denn wenn Sie 100 km weg sind, sind die steuerlichen Kriterien sicherlich erfüllt, wichtig wäre nur dass der Betrag pro Stunde den steuerlich zulässig nicht überschreitet, bzw. ansonst steuerpflichtig verabgabt wird. Sollten Sie gemeint haben, dass er NICHT bezahlt, dann würde ich ihnen empfehlen mit ihm einfach mal darüber zu reden. Vielleicht war er sich nicht bewußt, dass der KV das vorsieht. Jedenfalls können Sie sich die steuerlichen Diäten abzüglich der diebezüglich erhaltenen Auszahlungen durch den Dienstgeber als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung holen. Das gilt auch, wenn der steuerlich vorgesehene Satz höher ist als der KV-Betrag. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.141.165.89 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.