Verfasst von:
mariop am
01.08.2008 13:24
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THEMA: Diäten |
Laut KV steht mir eine Reiseaufwandsentschädigung zu, wenn ich 6h die Firma verlasse (6,50EUR).
Mein Arbeitgeber zahlt aber eine Diäten aus, auch wenn ich zB. 100km von der Firma entfernt bin.
Ist das zulässig?
Kann man die Diäten dann auch beim Finanzamt holen?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
01.08.2008 13:24
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THEMA: Re: Diäten |
hmm, meinten Sie er zahlt KEINE aus? Sie haben geschrieben "eine" also das wäre ja dann o.k. denn wenn Sie 100 km weg sind, sind die steuerlichen Kriterien sicherlich erfüllt, wichtig wäre nur dass der Betrag pro Stunde den steuerlich zulässig nicht überschreitet, bzw. ansonst steuerpflichtig verabgabt wird.
Sollten Sie gemeint haben, dass er NICHT bezahlt, dann würde ich ihnen empfehlen mit ihm einfach mal darüber zu reden. Vielleicht war er sich nicht bewußt, dass der KV das vorsieht.
Jedenfalls können Sie sich die steuerlichen Diäten abzüglich der diebezüglich erhaltenen Auszahlungen durch den Dienstgeber als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung holen. Das gilt auch, wenn der steuerlich vorgesehene Satz höher ist als der KV-Betrag.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis
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