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Verfasst von: Gabriela am 18.07.2008 13:37
 


THEMA:  Schenkungssteuer, Rechtskraft
Bitte um Aufklärung! Ich habe von meiner Mutter im Jänner 2006 ihren Drittelanteil von unserem Haus übertragen, bzw. geschenkt bekommen. Abwicklung erfolgte durch einen Notar. Alle Gebühren, wie Grunderwerbssteuer Eintragungsgebühr usw. wurden gleich einige Wochen danach vorgeschrieben und entrichtet. Aber die SCHENKUNGSSTEUER wurde bis jetzt noch immer nicht erhoben (vorgeschrieben)? Ab 1. August fällt die Schenkungssteuer weg. Brauche ich dann keine mehr bezahlen oder doch, weil ja die Steuerschuld im Jänner 2006 entstanden ist? DANKE FÜR DIE MÜHE
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.07.2008 13:37
 


THEMA:  Re: Schenkungssteuer, Rechtskraft
Sie müssen zahlen, weil die Schenkung vor dem 1.8.08 stattgefunden hat.
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