Verfasst von:
Rudolf am
28.07.2008 21:08
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THEMA: Nochmals: Abschreibung bei Behinderung |
Guten Abend,
habe etwas weiter unten schon eine Frage gestellt und eine sehr zufriedenstellende Antwort erhalten.
Hoffe, daß dies jetzt meine letzte Anfrage zum Thema sein wird.
Bin zu 50 % behindert und muß aufrund ärztlicher Anordnung Ausdauertraining machen, welches sich in einem bestimmten Pulsbereich abspielen soll.
1) Kann eine entsprechende Pulsuhr als "außergewöhnliche Belastung (Hilfsmittel) ohne Selbstbehalt bei Behinderung" entsprechend geltend gemacht werden?
2) Kann ein entsprechender Ergometer (KEIN billiger Heimtrainer!) als "außergewöhnliche Belastung (Hilfsmittel) ohne Selbstbehalt bei Behinderung" entsprechend geltend gemacht werden?
Vielen Dank für eine Antwort! |
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Verfasst von:
Rudolf am
28.07.2008 21:08
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Verfasst von:
markus69 am
28.07.2008 21:08
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.07.2008 21:08
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THEMA: Re: Nochmals: Abschreibung bei Behinderung |
Diese Frage ist deshalb schwer zu beantworten,weil hier ein gewisser Ermessensspielraum besteht.Je besser Sie darstellen können, dass Ihnen diese Ausgaben ZWANGSLÄUFIG erwachsen,desto größer ist die Chance, dass Sie gewinnen.Ich würde es auf alle Fälle versuchen.Mehr als dass das Finanzamt nein sagt, kann nicht passieren.
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