Ich gehe davon aus, dass sie ein Einzelunternehmen betreiben, dh sie sind selbst das Unternehmen und wollen nun einen Computer aus dem Privatbereich in das Unternehmen einbringen.
Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um keinen Leistungsaustausch und ist daher keine "Rechnung" zu schreiben.
Für das Rechnungswesen empfiehlt sich jedoch ein Eigenbeleg aus dem der Einbringungsvorgang hervorgeht (wann, was, welcher wert)
Ich hoffe ich habe Ihre Anfrage richtig verstanden, ansonsten bitte um Rückmeldung
MfG
Thomas Fiebich
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