Verfasst von:
melli_0309 am
22.06.2008 20:26
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THEMA: Freier Dienstnehmer + Zusatzverdienst |
Seit einigen Monaten bin ich als freie Dienstnehmerin tätig. Angemeldet bin ich auf geringfügiger Basis. Es gibt jedoch immer wieder Monate, in denen ich über die Geringfügigkeitsgrenze komme, je nach Auslastung. Die Nachmeldung etc. wird von meinem Arbeitgeber/dessen Steuerberater erledigt.
Nun bin ich auf der Suche nach einem zusätzlichen Verdienst. Ich hätte auch schon etwas in Aussicht. Allerdings wäre dies eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis (aber ohne Gewerbeschein), Verdienst um die 150/200 Euro im Monat.
Nun meine Fragen:
1.) Wem muss ich die zweite Tätigkeit genau melden (Finanzamt, etc.?)
2.) Muss ich das zweite Einkommen überhaupt versteuern, wenn ich mit beiden Jobs insgesamt unter 10.000 Euro im Jahr bleibe?
3.) Muss ich für den zweiten Job auch Sozialversicherung bezahlen?
4.) Zusatz Frage 3: Wie sieht das konkret in den Monaten aus, in denen ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe, wie in den Monaten, in denen ich sowieso drüber bin?
5.) Habe ich dennoch Anspruch auf die „Negativsteuer“ aus bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen (aufgrund des geringen Jahreseinkommens)
Ich konnte zu diesem „Spezialfall“ keine konkreten Infos finden und würde mich über Hilfe sehr freuen!
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Verfasst von:
jeannie am
22.06.2008 20:26
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer + Zusatzverdienst |
1) FA und WKO, SVGW
2) nein, nicht zahlen, aber trotzdem Antrag abgeben
3) Frage: wie sind Sie derzeit versichert, wenn Sie geringfügig verdienen?
4) wenn Sie keine bestehende Versicherung haben, müssen Sie sich selbst versichern
5) Negativsteuer nur bei der unselbstständigen Tätigkeit, nicht beim Werkvertrag
lg jeannie |
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Verfasst von:
melli_0309 am
22.06.2008 20:26
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer + Zusatzverdienst |
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Soweit alles klar....
Stimmt, ich habe vergessen zu erwähnen wie ich versichert bin!
Bis April 2009 beziehe ich noch Kinderbetreuungsgeld. Danach hätte ich entweder eine Selbstversicherung geplant, bzw. bin ich ja durch meine Arbeit als freie Dienstnehmerin versichert, sobald ich die Geringfügigkeitsgrenze überschreite, nicht?
Negativsteuer gibt es bei freien Dienstnehmern nicht?
LG, MB
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Verfasst von:
jeannie am
22.06.2008 20:26
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer + Zusatzverdienst |
SV bei Geringfügigkeit:
Bei wechselnder Einkommenshöhe wird immer erst im Nachhinein an- und abgemeldet, und dies Monat für Monat.
Das große Problem dabei:
Man kann praktisch nie zum Arzt, weil die eCard nicht akzeptiert wird.
Beispiel:
Einkommen Jänner 500,-, also versichert. Was Sie aber im Jänner nciht wissen können.
An- und Abmeldung erfolgt in der 1. Feberwoche.
GKK benötigt ca. 10 Tage, bis die eCard aktiviert ist = ca. 15. Feber
Wegen der schon erfolgten Abmeldung gilt der Jänner-Versicherungsschutz noch 21 Tage nach der Abmeldung, also bis 21. Feber.
Sie können (falls Werktag) nur zwischen 15. und 21. Feber zum Arzt (gilt auch für ihr Kind.
Wenn Sie im Feber genügend verdienen, wird nachträglich die Versicherung aktiviert (auch alle Krankheitskosten vom 21. bis 28. Feber bezahlt), aber wegen der eCard ist es ein Spießrutenlauf. Die Blicke im Wartezimmer...
Ich weiß, das ist grausam.
Die billigste Variante für die SV ist nach §19a ASVG, heuer 49,25 mtl.
Damit sind Sie als geringfügig Beschäftigte (egal ob unselbstständig oder als Freie Dienstnehmerin) kranken- und pensionsversichert.
Zwar bekommen Sie immer wieder von der GKK ein Schreiben, dass sie wegen des Höherverdienstes rausgeflogen sind. Melden sie sich sofort wieder an, weil Sie ja nicht wissen, wie es im kommenden Monat aussieht. Anmeldung ist rückwirkend nicht möglich.
Aufwändig, aber nur so ist ein durchgehender SV-Schutz für Sie und ihr Kind gegeben.
Für Monate mit Höherverdienst wird die SV vom Dienstgeber einbehalten und abgeführt. Sie sind trotzdem nicht doppelt versichert, die GKK überweist Ihnen das Geld von §19a zurück.
Eine Selbstversicherung ohne Berufstätigkeit deckt nur die Krankenversicherung.
Nun kommt bei Ihnen noch eine selbstständige Tätigkeit dazu (Werkvertrag). Dann melden Sie sich bei der SV der gewerbl. Wirtschaft an und weisen auf die bestehende Versicherung bei der GKK hin (sonst wird es teuer).
Unter 4188,- Gewinn (nicht Einnahmen/Umsatz) jährlich zahlen Sie für die selbstständige Tätigkeit nur 7,- mtl. für die Unfallversicherung.
lg jeannie
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