Verfasst von:
Katharina am
19.06.2008 12:16
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THEMA: Werkvertrag - Steuern |
Hallo!
Ich werde ab August mit Werkvertrag (ca. 40h/Woche) zu arbeiten beginnen. Um den Steueraufwand abschätzen zu können, versuche ich die anfallenden Steuern zu errechnen. Allerdings finde ich kaum Informationen über Steuersätze bzw. eine Aufstellung, wie das ganze gerechnet wird
(etwa: Bruttoeinkommen
- SV-Beitrag
- Betriebskosten(pauschale)
- Werbungskosten
= Einkommen
- relevante Steuersätze
- Allgm. Steuerabsetzbetrag)
Außerdem ist mir nicht ganz klar, wie dieser Allgemeine Steuerabsetzbetrag abgezogen wird (ab 10.000€ einschleifend???).
Es wäre also ganz toll, wenn mit jemand diesbezüglich Informationen schicken könnte bzw. einen Link kennt!
Besten Dank! MfG Katharina
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.06.2008 12:16
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THEMA: Re: Werkvertrag - Steuern |
Also die SV beträgt für Selbständige 25 % des Gewinnes, allerdings gibt es auch Mindestversicherungssätze (siehe www.sva.or.at)
Für die Betriebskosten gibt es die Möglichkeit einer Betriebskostenpauschale (wie von Ihnen erwähnt) oder die Absetzbarkeit der echten Kosten. Informationen dazu finden Sie im "Selbständigenbuch" das sie wiederum auf www.bmf.gv.at finden.
Auf der Seite www.bmf.gv.at finden Sie auch die Tabellen zu Berechnung der Steuer mit den Formeln, Prozenten, Grenzen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie als Selbständiger abklären müssen, ob Ihre Tätigkeit einem Gewerbeschein unterliegt - dazu gehen Sie ganz einfach zur Ihrer nächstgelegen Stelle der WKO, die Sie dort dazu beraten.
Und beachten Sie bitte die Meldevorschriften: Anmeldung bei der SVA und dem Finanzamt mit Aufnahme der Tätigkeit.
Darüber hinaus müssen Sie nach der BAO (Betriebsabgabenordnung) Ihre Belege aufbewahren, ausstellen, sortieren .... Infos dazu finden Sie auch auf meiner Homepage im Bereich Buchhaltung Tipps & Tricks
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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