Verfasst von:
Günter am
19.06.2008 12:18
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THEMA: Differenzbetrag nicht nachgefordert |
Folgende Problematik: ein Kunde erhält eine Rechnung und bezahlt um einen geringen Betrag weniger als in der Rechnung gefordert.
Gibt es eine Betragsgrenze bis zu der man die Differenz gleich bei der Zahlung ohne zusätzliche Korrekturbelege mit ausbuchen kann? (Wenn man nicht vorhat den Betrag vom Kunden nachzufordern)
Oder sollte in jedem Fall (egal wie groß bzw. klein der Fehlbetrag ist) eine z.B. Gutschrift erstellen?
Vielen Dank bereits im Voraus für Infos!!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.06.2008 12:18
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THEMA: Re: Differenzbetrag nicht nachgefordert |
Wenn die Differenz in Höhe eines üblichen Skontos ist (bis ca. max. 3 %) und Sie verzichten darauf, dann können Sie das gleich ausbuchen.
Sie können auch dann immer gleich ausbuchen, wenn das weitere eintreiben der Forderung plausiblerweise nicht rentabel ist, da die Kosten für die Mahnung höher kommen als das Ausbuchen.
Ansonst wäre die Ausbuchen der Forderung nicht sinnvoll und nachvollziehbar, dann wäre der Weg einer Gutschrift über die Differenz der bessere Weg.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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