Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Günter am 19.06.2008 12:18
 


THEMA:  Differenzbetrag nicht nachgefordert
Folgende Problematik: ein Kunde erhält eine Rechnung und bezahlt um einen geringen Betrag weniger als in der Rechnung gefordert. Gibt es eine Betragsgrenze bis zu der man die Differenz gleich bei der Zahlung ohne zusätzliche Korrekturbelege mit ausbuchen kann? (Wenn man nicht vorhat den Betrag vom Kunden nachzufordern) Oder sollte in jedem Fall (egal wie groß bzw. klein der Fehlbetrag ist) eine z.B. Gutschrift erstellen? Vielen Dank bereits im Voraus für Infos!!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.06.2008 12:18
 


THEMA:  Re: Differenzbetrag nicht nachgefordert
Wenn die Differenz in Höhe eines üblichen Skontos ist (bis ca. max. 3 %) und Sie verzichten darauf, dann können Sie das gleich ausbuchen. Sie können auch dann immer gleich ausbuchen, wenn das weitere eintreiben der Forderung plausiblerweise nicht rentabel ist, da die Kosten für die Mahnung höher kommen als das Ausbuchen. Ansonst wäre die Ausbuchen der Forderung nicht sinnvoll und nachvollziehbar, dann wäre der Weg einer Gutschrift über die Differenz der bessere Weg. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.109 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.