Verfasst von:
Ivana Maksimovic am
17.06.2008 19:19
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THEMA: Honorar-ganz dringend! |
Hallo,
ich hätte da zwei ganz dringende Fragen, da ich mich mit Versteuerung leider überhaupt nicht auskenn:
1) Ich bin derzeit Studentin und arbeite als schriftliche Übersetzerin auf Honorarnotenbasis. Muss ich diese Tätigkeit auch dem Finanzamt melden und wenn ja, wie ist da der Vorgang? Weil ich bin in diesem Unternehmen eine freie Mitarbeiterin.
2) Im Rahmen meines FH-Studiums muss ich ab August ein 6-monatiges Praktikum absolvieren, wo ich vollzeit arbeiten werde. Ist meine Tätigkeit als Übersetzerin in diesem Zusammenhang irgendwie von Bedeutung? Was sollte ich da beachten?
Würd mich wirklich sehr über ein baldiges feedback freuen!
Großes Dankeschön im Voraus!
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Verfasst von:
jeannie am
17.06.2008 19:19
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THEMA: Re: Honorar-ganz dringend! |
1) Einfach aufs Finanzamt gehen und mit dem Mitarbeiter die Anmeldung machen.
Wichitgste Frage: Wie hoch ist der voraussichtliche Gewinn (also nach Abzug aller Ausgaben: Anteil am PC, Papier oder Cds, Telefonkosten, ...)
Frage der Gewerbeanmeldung inkl. SV ist bei der Wirtschaftskammer zu klären.
Die Grenzen für SV ohne bestehende Versicherung, bei bestehender Versicherung (mitversichert? Studentenvers.?) und für das Finanzamt sind verschieden hoch.
2) Praktikum ist zwar meist auf Taschengeldbasis, aber bei Vollzeit-Entlohnung (meist nach Hilfsabeiter-Kollektiv) ist auch Vollversicherung nach ASVG gegeben.
Dann bleibt für das Übersetzen höchstens Unfallversicherung. Besteht SV-Pflicht aus den Übersetzungen, ist deshalb die Aufnahme der Arbeit/Praktikum unbedingt bei der SVGW melden.
Finanzamt:
Bei 6 Monaten Praktikum ist eine Rückzahlung der Lohnsteuer zu erwarten, am Jahresende empfehle ich unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung (bis 730,- Gewinn aus den Übersetzungen) oder eine Einkommensteuererklärung (über 730,-).
lg Johanna
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