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Verfasst von: Hipp am 17.06.2008 11:59
 


THEMA:  Rechungskorrektur
muss ich eine Rechnung korrigieren, wenn im Nachhinein ein nachlass gewährt wurde?
Verfasst von: jeannie am 17.06.2008 11:59
 


THEMA:  Re: Rechungskorrektur
Sind Sie der Käufer oder Verkäufer? Nein, eine Rechnung wird nicht "korrigiert", höchstens storniert und neu geschrieben (Verkäufer). Den Nachlaß können Sie auch durch eine Notiz auf der alten Rechnung oder auf einem eigenen Beleg vermerken (Käufer). Bei der E/A-Rechnung wird der tatsächliche Zahlungsbetrag gebucht (wobei obige Notiz die Reduzierung erklärt), bei USt.-Pflicht ist die USt. auch vom Verkäufer neu zu berechnen. Bei der DB ist die Rechnung schon vorab gebucht, bei der Zahlung wir die Differenz als Rabatt oder Skonto gebucht, jeweils mit entsprechender Rückverrechnung der USt.. lg jeannie
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