Verfasst von:
Karina am
18.06.2008 08:52
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THEMA: Partner, Mithilfe im Betrieb |
guten Tag, ich hab mal eine Frage, und zwar fertige ich aus Holz Skulpturen an, die sich ganz gut verkaufen lassen würden. Ich selber bin in Fixanstellung bei einer Firma, und möchte die Skulpturen meinem Lebensgefährten zum Verkauf mitgeben, da er ein Handelsgewerbe hat.
Meine Frage ist nun, darf ich ihm die Skulpturen mitgeben,wenn er den Erlös des Verkaufes normal als Einnahmen versteuert?
Er hat halt keine Ausgaben, weil mein Material mehr oder weniger nichts oder wenig kostet und er mich nicht bezahlt dafür. Es bessert damit unser gesamtes Budet auf. Darf man das,ich meine dem Fiskus wird ja nur wichtig sein das versteuert wird oder? Ich mchte auf keinen Fall ein Gewerbe deshalb anmelden, denn das würde sich nicht auszahlen für cirka 6000 Euro jährlich dazu, dann mit Sozialversicherung usw. Wie ist da die Rechtslage? Danke für Infos.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
18.06.2008 08:52
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THEMA: Re: Partner, Mithilfe im Betrieb |
Die Frage ist: ist das wirklich die beste Lösung?
Ihr Lebensgefährte muß SV u.Est dafür bezahlen.
Wer hat die höhere Progression?
Sie müssten bis zu einem Gewinn von 4.188,--
keine SV bezahlen.Sicher können Sie auch einige Ausgaben geltend machen.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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Verfasst von:
jeannie am
18.06.2008 08:52
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THEMA: Re: Partner, Mithilfe im Betrieb |
Die Rechnung geht nicht auf, weil Sie Ihr Fix-Einkommen als brutto bezeichnen und Ihrem Gesamt-Netto-Endergebnis gegenüberstellen.
Bei den Ausgaben fehlt auf jeden Fall die SV.
Einkommensteuer beträgt 38,33 %, also bei Ihrer Rechnung genau das Doppelte, dass Sie errechnet haben.
Zu Ihrer abschließenden Feststellung:
Der Zugewinn bis 730,- (also hobby-mäßig) ist steuerfrei.
Sonst zahlen Sie Steuer, als käme das Einkommen von einem einzigen Dienstgeber (aus einer einzigen Quelle), egal ob selbstständig, unselbstständig, Vermietung, Spekulationen und im weitesten Sinne auch die Zinsen.
lg jeannie |
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