Verfasst von:
Dominik Staudinger am
17.06.2008 10:13
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THEMA: selbständig dazuverdienen zu nichtselbständigen angestelltenverhältnis |
Sozialversicherung
Neue Selbstständige haben ihre Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft . (SVA) zu melden, wenn
* ihr jährliches Bruttoeinkommen . den Betrag von 6.453,36 Euro übersteigt oder
* daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von 4.188,12 Euro für das Jahr 2008 übersteigt.
so lautet der text auf help.gv.at.
meine fragen nun:
1) wenn ich im bereich grafik selbständig dazuverdiene und es das gewerbe grafik gibt, kann ich dann "neuer Selbständiger" sein und wenn nicht gilt obiges dann für mich mit gewerbeschein dann nicht?
2)zu punkt 2 oben: heißt das ich kann mit meiner selbständigen tätigkeit sozusagen 4188,12 euro brutto verdienen ohne davon sozialversicherung zahlen zu müssen?
vielen herzlichen dank!
dominik staudinger
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.06.2008 10:13
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