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Verfasst von: A.Polster am 18.05.2006 13:46
 


THEMA:  Steuerberater-Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe an Sie eine warscheinlich lächerliche Frage, für mich wäre eine Beantwortung jedoch sehr hilfreich. Ich war selbstständig und habe meine bilanz von einem steuerberater machen lassen. Ich habe meine Selbstständigkeit im Vorjahr aufgegeben und möchte dieses Kapitel mit der Erstellung der letzten Bilanzierung bzw. Steuererklärung ordnungsgemäß abschliesen. Meine Frage ist: Gibt es eine Art verpflichtung diese vom gleichen Steuerberater machen zu lassen durch die Erteilung einer Vollmacht bei Start der Selbstständigkeit? Habe ich eine Verplichtung einer Art Kündigung des Steuerberaters gegenüber? Was bedeutet in der Vollmacht "Bis über den Tod hinaus"? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, mit freundlichen Grüssen
Verfasst von: Walter am 18.05.2006 13:46
 


THEMA:  Re: Steuerberater-Kündigung
Die Vollmacht gegenüber einem Steuerberater kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung selber ist formlos und ist sozusagen auch ein Akt der Höflichkeit, da sich ein Steuerbüro auf die Arbeit des laufenden Jahres einstellt und disponiert. Auch führt eine Steuerberatungskanzlei gegenüber der Finanzverwaltung eine sogenannte Fristenliste, in denen die vertretenen Klienten verzeichnet sind. Der Steuerberater sollte daher wissen, wer von seiner Liste zu streichen ist, um keine Karteileiche mitzuführen. Apropos "Leiche" - Auch nach dem Tod sind noch diverse steuerliche Agenden zu erledigen. So ist in der Regel noch der Jahresabschluß einschließlich der Steuererklärungen bis zum Todestag zu erstellen, eventuelle Berufungen einzubringen, Fristen müssen noch gewahrt - eventuell erstreckt werden usw. Diese Agenden werden im Normalfall noch vom selben Steuerberater erledigt. Es kann natürlich von den Erben jederzeit ein anderer Steuerberater damit beauftrag werden - so gesehen hat dieser Passus eigentlich keine wirkliche Bedeutung. Ich hoffe geholfen zu haben.
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