Verfasst von:
Sandra am
30.05.2008 11:07
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THEMA: Großes Pendlerpauschale - 20 km |
Guten Tag!
Nach einem Jobwechsel in eine andere Stadt stellt sich mir die Frage, ob ich nun Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale habe...
Generell ist es so, dass meine AZ Montags - Donnerstags von 8 - 17 Uhr ist und an diesen Tagen würde ich den Arbeitsplatz jeweils in etwa 1 bis knapp 2 Stunden mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Freitags jedoch höre ich bereits um 14 Uhr auf - und für den Heimweg würde ich lt. Planung der ÖBB mit den Öffis 2:03 Minuten benötigen. Steht mir in diesem Fall das große PP zu, da ich die 2Std-Grenze für den Heimweg am Freitag überschreite? Der Arbeitsplatz ist 28 Km von meinem Wohnort entfernt.
Zusätzlich würde mich interessieren, ob mögliche Überstunden (z.b. wenn diese im Rahmen eines Überstundenpauschales vereinbart wurden) auf die PP-Regelung einen Einfluss haben? Dadurch verlängert sich ja theoretisch meine AZ - und somit wäre unter Umständen ein Öffentl. Verkehrsmittel an Tagen mit ÜStd. wiederum schwerer zu erreichen...
Über eine baldige Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen!
MFG
Sandra |
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Verfasst von:
jeannie am
30.05.2008 11:07
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THEMA: Re: Großes Pendlerpauschale - 20 km |
Großes PP steht zu, wenn Sie "an mehr als der Hälfte der Arbeitstage" (entspricht mind. 12 von 22 Tagen im Monat) unzumutbare Verkehrsverbindungen haben. Der Freitag allein begründet also noch kein großes PP.
Ob Überstunden pauschal oder genau abgegolten werden, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit/Überstunden laut Aufzeichnungen.
Anspruch auf PP besteht monatlich und kann auch zum Jahresende im Nachhinein beantragt werden.
Ein Tipp:
Zur Berechnung der 2h Zumutbarkeit gilt nicht nur die Fahrtzeit, sondern der Weg vom Verlassen der Wohnung bis zum Beginn der Arbeitszeit bzw. vom Dienstschluß bis zur Heimkehr. Sind An- und Rückfahrt verschieden lang, gilt als Grundlage die längere Fahrt.
lg jeannie |
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