Die Fahrten von Wohnung zum Büro sind eindeutig von VAB gedeckt, ab 20 km von der Pendlerpauschale.
Gerade deshalb wird wohl genauer kontrolliert, ob es sich tatsächlich nur um die Strecke vom Büro zur Uni handelt (Kosten der Aus- und Weiterbildung, wozu auch andere Studienkosten gehören).
Generell ist ein Fahrtenbuch zu führen. Doch hat das FA einen Ermessensspielraum, ob es eine Aufstellung lt. Stundenplan akzeptiert.
Wenn Gruppenarbeiten außerhalb stattfinden, hilft das Datum einer Tankrechnung oder Einkauf (Jause, Zigaretten), um die Anwesenheit an diesem Ort glaubhaft zu machen.
lg jeannie
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