Verfasst von:
MM am
20.05.2008 05:47
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THEMA: Frage zu Bezug |
Ich verdiene im Monat hauptberuflich Euro 1.450 brutto - netto 1.140 Euro - im Juni erhalten ich einen Nebenjob in dem Euro 200 - 300,00/netto pro Monat hervorgeht - falle ich dann am Ende des Jahres in eine andere Steuerklasse - oder wie wird dass gerechnet? Bis 730 Euro im Jahr darf ich ja dazuverdienen - nun ist dass ja viel höher als ich dazuverdienen darf - was muß ich beachten bzw. wie wird das berechnet/gehandhabt? Wie sind die Rechengrundlagen? |
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Verfasst von:
jeannie am
20.05.2008 05:47
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THEMA: Re: Frage zu Bezug |
Bis 730,- darf man jährlich steuerfrei dazuverdienen - wenn es eine selbstständige Tätigkeit ist. Dabei ist mit 730,- der Gewinn (nach Abzug der Ausgaben) gemeint.
Einschleifregelung bis 1460,-.
Auch SV-Pflicht möglich.
Bei 2 unselbständigen Tätigkeiten wird voll zusammengezählt. Bis zur Summe von 2099,33 (nach Abzug der SV) bleibt der Steuersatz gleich, danach wird nur der übersteigende Betrag höher besteuert - nicht der gesamte Lohn.
Außerdem fällt auch für den Nebenjob volle SV an, wird im Folgejahr von der GKK nachgefordert.
lg jeannie |
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