Verfasst von:
mcm am
07.05.2008 05:12
|
|
THEMA: zuerst selbständig, dann angestellt |
Hallo!
Ich hätte gerne gewusst, wie die Steuer zu berechnen ist, wenn ich von Jänner bis Mitte Juli selbständig (freier Dienstnehmer) und danach angestellt war (gleicher Dienstgeber).
Wird hier eine Gesamtsteuer für beide Einkommen berechnet und danach die Vorauszahlung für die Selbständigkeit und die LSt der Anstellung abgezogen? Muss ich nur die Einkünfte aus Selbständigkeit bei finanzonline erfassen, der Rest wird automatisch berechnet? Gelten hier irgendwie andere Regeln?
Kann man für Ausgaben für Tätigkeiten, die eine andere Person für einen während der Selbständigkeit geleistet hat, diese Ausgaben einkommensmindernd berücksichtigen? Eigentlich schmälern die ja den Gewinn aus der Selbständigkeit? Gibts hier Grenzen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
McM |
|
|
Verfasst von:
andreasdf am
07.05.2008 05:12
|
|
THEMA: Re: zuerst selbständig, dann angestellt |
das steuerpflichtige Einkommen setzt sich bei dir aus den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zusammen.
die Steuer wird vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet.
für die Zeit in der du unselbständig beschäftigt warst, übermittelt dein Arbeitgeber einen Lohnzettel ans Finanzamt. da muss in finanzonline nichts eingegeben werden.
den letzten Absatz versteh ich nicht. wenn ein anderer Ausgaben für dich leistet, dann schmälert das ja nicht dein Einkommen, sondern höchstens den seines. es kann sich dabei um eine Schenkung handeln, die du versteuern musst.
|
|
|
|