Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: mcm am 07.05.2008 05:12
 


THEMA:  zuerst selbständig, dann angestellt
Hallo! Ich hätte gerne gewusst, wie die Steuer zu berechnen ist, wenn ich von Jänner bis Mitte Juli selbständig (freier Dienstnehmer) und danach angestellt war (gleicher Dienstgeber). Wird hier eine Gesamtsteuer für beide Einkommen berechnet und danach die Vorauszahlung für die Selbständigkeit und die LSt der Anstellung abgezogen? Muss ich nur die Einkünfte aus Selbständigkeit bei finanzonline erfassen, der Rest wird automatisch berechnet? Gelten hier irgendwie andere Regeln? Kann man für Ausgaben für Tätigkeiten, die eine andere Person für einen während der Selbständigkeit geleistet hat, diese Ausgaben einkommensmindernd berücksichtigen? Eigentlich schmälern die ja den Gewinn aus der Selbständigkeit? Gibts hier Grenzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! McM
Verfasst von: andreasdf am 07.05.2008 05:12
 


THEMA:  Re: zuerst selbständig, dann angestellt
das steuerpflichtige Einkommen setzt sich bei dir aus den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zusammen. die Steuer wird vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet. für die Zeit in der du unselbständig beschäftigt warst, übermittelt dein Arbeitgeber einen Lohnzettel ans Finanzamt. da muss in finanzonline nichts eingegeben werden. den letzten Absatz versteh ich nicht. wenn ein anderer Ausgaben für dich leistet, dann schmälert das ja nicht dein Einkommen, sondern höchstens den seines. es kann sich dabei um eine Schenkung handeln, die du versteuern musst.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.119.140.58 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.