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Verfasst von: Claudia Brandstetter am 06.05.2008 18:31
 


THEMA:  Rahmenwerkvertrag
Hallo! Ich arbeite seit 1999 unselbständig bei einem Mobilfunkbetreiber. Nach meiner Karenz nur mehr Teilzeit 9 Stunden pro Woche. Zusätzlich bin ich gerade dabei einen Rahmenwerkvertrag für einen Werbemittelzusteller zu unterschreiben um mir noch etwas nebenbei dazu verdienen zu können. Muss ich dabei irgendetwas beachten? Ich beziehe derzeit noch Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe. Vielen Dank - C.Brandstetter
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2008 18:31
 


THEMA:  Re: Rahmenwerkvertrag
Wenn Ihr Einkommen aus der unselbständigen Tätigkeit und dem Werkvertrag € 10.000,-- jährlich übersteigt,dann fällt Einkommensteuer an. Wenn das Einkommen aus dem Werkvertrag allein im Jahr 4.188,-- übersteigt fällt auch Sozialversicherung an. Das Kinderbetreuungsgeld bleibt Ihnen erhalten, wenn Sie nicht mehr als € 16.200,-- jährl. verdienen.
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