Wenn Ihr Einkommen aus der unselbständigen Tätigkeit und dem Werkvertrag € 10.000,-- jährlich übersteigt,dann fällt Einkommensteuer an.
Wenn das Einkommen aus dem Werkvertrag allein im Jahr 4.188,-- übersteigt fällt auch Sozialversicherung an.
Das Kinderbetreuungsgeld bleibt Ihnen erhalten, wenn Sie nicht mehr als € 16.200,-- jährl. verdienen.
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