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Verfasst von: Martin Hof am 29.06.2004 09:41
 


THEMA:  Funktionsgeb. und geringf.
Guten Tag, wenn 2003 gleichzeitig Funktionsgebühren (insges. 6160,-) und Lohn aus einer geringfügigen Beschäftigung (ges. 420,-) vorliegen: - Ist überhaupt eine Steuererkl. abzugeben? - Wenn ja, kann man die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung (opting in aufgr. der geringf. Beschäftigung) absetzen? - Und kann man Taggelder für die Teilnahme an ganztägigen Sitzungen außerhalb der Heimatstadt anführen? Unter welchem Titel? Vielen Dank im voraus Martin Hof
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.06.2004 09:41
 


THEMA:  Re: Funktionsgeb. und geringf.
Sehr geehrter Herr Hof, 2003 beginnt die Steuerpflicht erst ab 7.055,-€ Einkommen jährlich. Daher müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Sie könnten sowohl die Krankenversicherung als auch Diäten absetzen. Es stellt sich nur die Frage, wovon Sie leben? Mit freundlichen Grüßen V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
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