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Verfasst von: Sabine am 22.06.2004 15:29
 


THEMA:  Arbeiten in Ö - angemeldet in D?
Guten Tag, habe eine etwas komplizierte Frage, ich hätte derzeit die Möglichkeit für eine deutsche Firma ohne Sitz in Ö, die Stelle einer Außendienstmitarbeiterin für ganz Ö zu bekommen, mein vielleicht zukünftiger Arbeitgeber möchte mich in D anmelden, ich bekomme den gesamten Bruttolohn überwiesen und führe SV, Arbeitslosenversicherung, PV usw. bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse in Ö ab, seinen Anteil ö den ich im vorhinein in Ö entrichtet habe - überweist er mir dann rückwirkend jedes Monat, geht das überhaupt und wie wird das bewerkstelligt. Kommt mir als Konstrukt einigermaßen seltsam vor, bekam aber die Auskunft der hiesigen GKK das sei möglich.
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 22.06.2004 15:29
 


THEMA:  Re: Arbeiten in Ö - angemeldet in D?
Wenn Sie für einen Dienstgeber ohne Betriebsstätte in Österreich arbeiten und in Österreich steuerpflichtig sind, so tritt der Fall ein, dass für diese Einkünfte aus dem Dienstverhältnis (unselbständige Arbeit) in Österreich nicht Lohnsteuerpflicht besteht (§ 47 EStG) sondern Sie eine Steuererklärung abgeben und sich auch selbst um die Sozialversicherung (GKK) kümmern müssen. Für die Abwicklung können Sie sich selbst bei GKK und FA erkundigen oder dies durch einen Steuerberater für Sie machen lassen. Da Sie als Außendienstmitarbeiterin vermutlich zahlreiche Aufwendungen selbst tragen werden müssen (Reisekosten, Telefon, PC, Anbahnungsspesen, etc) empfehle ich Ihnen, sich jedenfalls hinsichtlich einer steueroptimalen Vorgehensweise von einem Steuerberater fachlich beraten zu lassen.
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