Hallo,
ich habe einen österreichischen AN der in Ö hauptberuflich und in D geringfügig beschäftigt ist mit 300 €.
Die Abgaben sind jetzt nach Ö zu leisten. Grundsätzlich befindet er sich ja unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.
Werden jetzt beide Beschäftigungen zusammengerechnet, sodass die "normalen" Abgaben fällig sind?
Oder muss der deutsche AG die Abgaben in Ö für eine geringfügige Beschäftigung zahlen? Sind das nur die 1,4 % Unfallversicherung?
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