Verfasst von:
gothino am
23.04.2008 21:20
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THEMA: Afa Laptop Abschreibungszeitraum |
Hallo,
folgende Problemstellung:
Habe einen Laptop im April 2004 gekauft, damals arbeitslos (daher für 2004 auch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht).
Habe 2005 zu arbeiten begonnen (brauche Laptop für die Arbeit) und für 2005 und 2006 jeweils 60% (berufliche Nutzung) von 1/3 der Anschaffungskosten als Werbungskosten angegeben.
Kann ich das letzte Drittel für 2007 auch noch als Werbungskosten verechnen, oder gilt der Laptop mit Ende 2006 als vollständig abgeschrieben da im April 2004 gekauft.
Vielen Dank
MfG
Markus
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.04.2008 21:20
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