Verfasst von:
Walter S. am
03.06.2004 07:07
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THEMA: Was tun mit MWST? |
Guten Tag!
Als Kleinunternehmer (Angestellter mit Nebenverdient) lege ich einmal im Jahr eine Honorarnote über ca. 70 EUR und verrechne keine MWST..
Der Auftraggeber rechnet zu meinem Rechnungsbetrag die Mwst. dazu und sendet mir über diesen erhöhten Betrag einen Verrechnungscheck.
Meine Frage: Was passiert mit der von mir nicht in Rechnung gestellten MWST, kann ich diese lukrieren oder muss ich diese dem finanzamt abführen?
Vielen Dank für eure Beratung
Walter |
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Verfasst von:
Christine Raberger am
03.06.2004 07:07
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THEMA: Re: Was tun mit MWST? |
S.g. Hr. Walter S.
Ich würde dies als reine "Überzahlung" sehen, da Sie die USt. richtigerweise nicht in Rechnung stellen. Meiner Meinung nach brauchen Sie diesen Mehr-Betrag nicht an das FA abführen. Das Problem dürfte aber der Auftraggeber haben, wenn er sich - ohne entsprechender Rechnung - eine Vorsteuer einbehält.
vG - Ch. Raberger |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
03.06.2004 07:07
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THEMA: Re: Was tun mit MWST? |
Die Firma kann die Vorsteuer dennoch nicht geltend machen, da auf der Rechnung keine UID-Nummer vorhanden sein kann, dies aber eines der Kriterien für eine ordnungsmäßige Rechnung ist.
Da die "korrigierte" Rechnung wohl auch keine Abrechnung durch Gutschrift darstellt und angesichts der geringen Höhe der Rechnung würde ich daher gar nichts machen und weiterhin richtigerweise ohne USt fakturieren. |
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Verfasst von:
X am
03.06.2004 07:07
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THEMA: Re: Was tun mit MWST? |
Ich würde das nächste Mal auf die Rechnung schreibe:
Umsatzsteuerfrei gem. § 6 (1) Z 27 USTG (Kleinunternehmerregelung)...
dann fragt der Buchhalter vielleicht beim Steuerberater nach und behandelt die Rechnung ordnungsgemäß... |
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