Ich habe ein behinddertes Kind und deswegen erhöhte Medikamentenaufwendungen. Da ich Pflegegeld beziehe, kann mein Mann den Pauschalbetrag nicht geltend machen. Ab welcher Höhe macht es Sinn die Rechenarbeit zu machen (sind als Besserverdiener in der Einschleifregelung)? Kann ich mein Kind Rezeptgebühren befreien lassen, da die Medikamente dauernd anfallen.
Danke |
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