Verfasst von:
Lasar am
28.05.2004 08:11
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THEMA: Einkommenssteuergrenz |
Was ist die Einkommensteuergrenze für 2003, als neue Selbstst. wenn 5 Monate im Jahr Notstandshilfe bezogen wurde? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.05.2004 08:11
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THEMA: Re: Einkommenssteuergrenz |
die kleine Grenze beträgt heuer 3.794,28 und die große 6453,36.Welche bei Ihnen zur Anwendung kommt würde ich bei der Sozialversicherung der gewerbl.Wirtschaft Tel Nr.54 6 54 in der allgemeinen Information erfragen.
mfg
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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Verfasst von:
Christine Raberger am
28.05.2004 08:11
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THEMA: Re: Einkommenssteuergrenz |
Unter der Annahme, dass Sie Notstandshilfe und Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit nicht gleichzeitig, sondern nacheinander bezogen haben, gilt für 2003 folgendes:
Beträgt das Jahres-Einkommen, in dem keine lohnsteuerpfl. Einkünfte enthalten sind, mehr als 6.975 Euro (ab 2004 8.887 Euro), muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Einkommensteuer selbst fällt 2003 erst dann an, wenn die Einkünfte (unter Berücksichtigung nur des Allgem. Steuerabsetzbetrages v. 887 Euro und des Sonderausgabenpauschales v. 60 Euro) 7.732 Euro übersteigen würden.
Das unternehmerische Einkommen errechnet sich aus den betrieblichen Einnahmen, abzüglich betrieblicher Ausgaben. Wenn sich daraus ein Verlust ergibt, empfiehlt sich jedenfalls die Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Verlustvortrag).
Werden neben bestimmten, an sich steuerfreien, Transferleistungen (z.B. Notstandshilfe, etc.) auch andere, steuerpfl. Einkünfte erzielt, kommt es bei der Veranlagung zu einer Hochrechnung der tatsächlichen Einkünfte auch auf die Monate des Bezuges einer Transferleistung. Nach diesem "fiktiven" Einkommen bemisst sich dann der Durchschnittssteuersatz, mit dem das tatsächliche Einkommen besteuert wird.
mfg - Christine |
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