Sehr geehrte Damen und Herren,
Mich würde interessieren welchen Aufwand ich als Werbungskosten bei einer "kleinen Vermitetung" geltend machen kann?
Folgende Möglichkeiten sind mir bekannt:
Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung), Afa auf Gebäudewert, Instandsetzungs und Instandhaltungsaufwendungen und die Zinsen aus einem für das Vermietungsobjekt benötigten Darlehen.
Hier ist mir nicht ganz klar, ob es nur die Zinsen sind, oder ob es sich dabei um die Annuität handelt, sonst würde es ja Differenzen zwischen einem Abstattungskredit und einem endfälligen geben?
Ist dies im Gesetz so beabsichtigt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
MfG
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