Verfasst von:
Georg am
21.03.2008 07:40
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung - Grundstückskosten |
Hallo,
ich habe im Jahr 2007 ein Grundstück gekauft und möchte die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben geltend machen (da ich sowieso vorhabe, innerhalb der nächsten 5 Jahre mit dem Bauen zu beginnen).
Rund die Hälfte des Kaufpreises habe ich aus Eigenkapital finanziert, für den Rest habe ich einen Kredit aufgenommen und zahle laufend Kreditraten.
Frage: Ist es möglich, für das Jahr 2007 den Betrag, den ich aus Eigenmittel geleistet habe, im Rahmen der Höchstgrenze für Sonderausgaben geltend zu machen und zusätzlich in den Folgejahren die laufenden Kreditzahlungen abzusetzen? Oder kann ich die angefallenen Grundstückskosten nur einmalig für das Jahr 2007 berücksichtigen?
Vielen Dank im Voraus.
Lg,
Georg R.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.03.2008 07:40
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung - Grundstückskosten |
Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Für das Grundstück muss im Anschaffungszeitpunkt Baulandwidmung gegeben sein.
Als Ausgaben kann jeweils der Betrag angesetzt werden der tatsächlich bezahlt wurde, ausgenommen der selbige fällt unter das Verteilungsgebot (Dies sind alle mit der Aufnahme von Fremdmitteln in Zusammenhang stehenden Kosten (wie insbesondere Zinsen). Bearbeitungs-, Kredit-, Darlehens-, Eintragungsgebühren usw. sind - soweit sie nicht verdeckte Zinsenzahlungen sind - keine zu verteilenden Vorauszahlungen.)
Damit kann die Eigenmittel-Zahlung in 2007 und die Kreditraten mit Zinsen in den jeweiligen Kalenderjahren angesetzt werden.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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