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Verfasst von: Helmut am 16.05.2004 20:52
 


THEMA:  Ausbildungsweg
Hallo. Ich mache eine Fachhochschule und gehe als freier Dienstnehmer in der selben Branche arbeiten. Meine Frage: Kann ich den Schulweg bei meiner Einkommenssteuererklärung als Fahrtkosten geltend machen? Die Studiengebühr kann man ja abschreiben! Danke für die Info. Helmut
Verfasst von: Klaus am 16.05.2004 20:52
 


THEMA:  Re: Ausbildungsweg
Neben der Studiengebühr können Sie Kosten für Skripten, Fachbücher, tatsächliche Fahrtkosten (öffentl. Verkehrsmittel, Kilometergeld), aber auch Tagesgelder, falls eine Reise (mind. 25 km Entfernung) vorliegt, bzw. Nächtigungskosten, abschreiben. Wenn Sie für das Studium PC, Drucker, etc. benötigen, sind auch diese Arbeitsmittel (AfA), abzüglich eines angemessenen Selbstbehaltes absetzbar. vG - Klaus
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