Neben der Studiengebühr können Sie Kosten für Skripten, Fachbücher, tatsächliche Fahrtkosten (öffentl. Verkehrsmittel, Kilometergeld), aber auch Tagesgelder, falls eine Reise (mind. 25 km Entfernung) vorliegt, bzw. Nächtigungskosten, abschreiben. Wenn Sie für das Studium PC, Drucker, etc. benötigen, sind auch diese Arbeitsmittel (AfA), abzüglich eines angemessenen Selbstbehaltes absetzbar.
vG - Klaus |
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