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Verfasst von: kanond am 06.02.2009 12:48
 


THEMA:  Wohlfahrtsfond
Unter welchem Punkt sie die Abgaben an die Ärztekammer (Wohlfahrtsfond) bei der Einkommenssteuererklärung anzuführen? 717 - Beiträge zu Berufsverbänden oder 455 - Sonderausgaben, Summe der Versicherungsprämien ? Und das, obwohl diese beiträge nicht FREIWILLIG sind? Und wie versteuere ich Sonderklassengebühren, die ich vom Krankenhaus überwiesen bekomme? E1 ?, aber wie bilanziert und welche Branchenkennzahl?
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.02.2009 12:48
 


THEMA:  Re: Wohlfahrtsfond
Und wie versteuere ich Sonderklassengebühren, die ich vom Krankenhaus überwiesen bekomme? E1 ?, aber wie bilanziert und welche Branchenkennzahl? Eine E/A-Rechnung genügt, keine Bilanz - Formular E1a Branchen-KZ 756 Unter welchem Punkt sie die Abgaben an die Ärztekammer (Wohlfahrtsfond) bei der Einkommenssteuererklärung anzuführen? Diese Beiträge sind von den erhaltenen Sonderklassegebühren als Ausgaben abzuziehen; nur jener Anteil, der von der Ärztkammer als Sonderausgaben mitgeteilt wird, ist bei den Sonderausgaben einzutragen.
Verfasst von: ute-maria am 06.02.2009 12:48
 


THEMA:  Re: Wohlfahrtsfond
hallo, ich sitz grad über der einkommenssteuererklärung meines Mannes (=Arzt) und bin gespannt über die Antwort - haben Sie eine bekommen? herzliche Grüßekanond geschrieben: > Unter welchem Punkt sie die Abgaben an die Ärztekammer > (Wohlfahrtsfond) bei der Einkommenssteuererklärung anzuführen? > 717 - Beiträge zu Berufsverbänden oder > 455 - Sonderausgaben, Summe der Versicherungsprämien ? Und das, > obwohl diese beiträge nicht FREIWILLIG sind? > > Und wie versteuere ich Sonderklassengebühren, die ich vom > Krankenhaus überwiesen bekomme? > E1 ?, aber wie bilanziert und welche Branchenkennzahl? >
Verfasst von: Hannes K. am 08.02.2011 01:22
 


THEMA:  Wohlfahrtsfond

Sitze nun auch vor dem Einkommensteuerbescheid bezüglich Sonderklassegebühren:

Bisher hab ich folgendes angekreuzt:

- Einnahmen Ausgaben Rechnung nach § 4 Abs. 3
- UST-Bruttosystem
- Branchenkennzahl weiß ich auch nicht. Arztpraxis passt ja nicht
- unter 6.a) Schreibt man den lt. E1a ermittelten Gewinn rein

Wars das dann? Danke für Antworten, besonders bezüglich BKZ!

Verfasst von: zelnot26 am 28.02.2011 14:39
 


THEMA:  Wohlfahrtsfond

Hallo!

Frage: Für die Veranlagung der erhaltenen Sondergebühren des Krankenhauses- kann man die nicht auch nach § 17 Abs 1 Pauschalieren. Ist dies nicht unter umständen steuerlich günstiger als die § 4 Abs 3 Gewinnermittlung.

Verfasst von: zelnot26 am 28.02.2011 14:45
 


THEMA:  Wohlfahrtsfond

Noch eine Frage bezüglich BKZ: 756 wurde in einem Beitrag geschrieben. Diese ist im E1 Formular des Finanzamtes nicht vorhanden. Bitte um Hilfe.

 

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