Verfasst von:
Manfred R. am
04.05.2004 16:08
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THEMA: USt Brutto oder Nettorechner |
Bin gerade dabei meine erste Umsatzsteuererklärung für 2003
zu machen. Die Voranmeldung hab ich shcon gemacht und 500€
zurückbekommen.
Nun die Frage soll ich nun USt-Brutto oder USt-Nettorechner
angeben. Was ergibt sich daraus. Ich glaube mal Nettorechner zu sein,
da es sich bei der USt ja nur um einen Durchlaufposten handelt.
Vielen Dank,
MR |
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Verfasst von:
Christine R. am
04.05.2004 16:08
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THEMA: Re: USt Brutto oder Nettorechner |
Der Unterschied ist, dass ein USt-Bruttorechner Eingangs- und Ausgangsrechnungen inkl. USt, bzw. VSt als gesamten Erlös oder Aufwand bucht. Daneben müssen, um USt und VSt (Zahllast) ermitteln zu können, entsprechende Aufzeichnungen geführt werden. Zahlungen aufgrund der UVA, bzw. der USt-Erkl. werden als AUFWAND gebucht, Guthaben als ERTRAG. Dieses System wird nicht bei Bilanzierern angewendet.
Der UST-Nettorechner bucht die Beträge OHNE USt und OHNE VSt. als Erlös, bzw. als Aufwand und bucht USt und VSt., sowie die Zahllast-Verrechnung auf Bestandskonten (Kl. 3 und 2).
Üblich ist das USt-Nettosystem. |
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