Betragen die beruflich gefahrenen KM weniger als 30.000 KM im Jahr, sind die amtlichen KM-Gelder anzusetzen. Bei mehr als 30.000 KM können entweder die amtlichen KM-Gelder oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten geltend gemacht werden (Fahrtenbuch). Die Parkgebühren sind in dem amtlichen KM-Geld enthalten.
mfG
Mag. Rent |
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