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Verfasst von: Barbara am 30.04.2004 12:36
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld
Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin 100% berufstätig und Alleinerzieherin von zwei Kindern im Alter von 13 und 10 Jahren. Die Kinder werden nach der Schule von einer Freundin betreut. Jetzt habe ich gelesen, dass ich die Kosten, die mir dafür entstehen als aussergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen kann. Dazu habe ich die Frage, ob dann wiederrum meine Freundin dies versteuern muss, da sich ja damit ihr Einkommen erhöht? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüssen Barbara
Verfasst von: mag.Veronika Weiß am 30.04.2004 12:36
 


THEMA:  Re: Kinderbetreuungsgeld
Ja, Ihre Freundin muß dieses Einkommen prinzipiell versteuern. Es könnte nur sein, dass es unter der Steuergrenze liegt. Denn wenn Sie im Jahr 2003 weniger als 7.055,--€ verdient hat, dann fällt keine Einkommensteuer an.
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