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Verfasst von: Sven Kärr am 20.04.2004 06:05
 


THEMA:  ZM-Meldung bei innerg. Gutschrift
Hallo, ich bekomme aus Deutschland eine Gutschrift für erbrachte Leistungen. Da dies innerhalb der EU passiert natürlich ohne USt. Muss ich jetzt diese Beträge in meine ZM für das Finanzamt mithineinnehmen? Interessant ist dabei, dass auf der Gutschrift keine UID-Nummer des Ausstellers aufscheint. Beste Grüße, Sven Kärr
Verfasst von: J. Rapp am 20.04.2004 06:05
 


THEMA:  Re: ZM-Meldung bei innerg. Gutschrift
In die ZM werden nur Warenlieferungen aufgenommen, aber keine sonstigen Leistungen
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