Ich bin neben meiner unselbständigen Tätigkeit (Uni) auch selbständig tätig, und zwar sowohl als (feiwillig umsatzsteuerpflichtiger) Freiberufler als auch mit freien Dienstverträgen (ebenfalls Uni).
in den ESt-Formularen 2003 werden Einkünfte aus freien Dienstverträgen (gem. § 109a) der Gewinnermittlung aus selbständiger Tätigkeit zugerechnet, vom Auftraggeber wurden jedoch SV-Beiträge (GGK) einbehalten. Die Gesamt-Gewinnermittlung "aus selbständiger Tätigkeit" erfolgt aus diesen Einkünften UND jenen "echter" selbstständiger Tätigkeit.
Wie kann ich vermeiden, dass die SVA zur Berechnung der SVA-Beiträge (bzw. heuer überhaupt der Versicherungspflicht) diese "Gewinn"-Summe heranzieht, von der ja teilweise bereits SV (bei der GGK) gezahlt wurde? |
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