Verfasst von:
Peter am
12.04.2004 14:40
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THEMA: EDV Kurs! |
Hallo!
Ich habe den Steuerausgleich für das Jahr 2003 gemacht. Bin jetzt draufgekommen das ich im Jahre 2002 einen EDV Kurs im WIFI besucht habe. Meine Frage ist ob man diesen EDV Kurs vom Jahre 2002 in der Veranlagung 2003 noch absetzen kann oder nicht?
Bitte um Dringende Antwort da meine Berufungsfrist von einem Monat in 1 Woche abläuft.
Mit Dank im Voraus
Peter |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.04.2004 14:40
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THEMA: Re: EDV Kurs! |
Werbungskosten können Sie nur im Jahr der Bezahlung geltend machen.
Wenn Sie sich aber z.B. einen Kredit für den Kurs aufgenommen haben, dann können Sie die Raten, die Sie im nächsten Jahr zahlen absetzen. |
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Verfasst von:
Mag. Heiderer am
12.04.2004 14:40
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THEMA: Re: EDV Kurs! |
Es kommt darauf an, ob Sie den Kurs im Jahr 2002 oder 2003 bezahlt haben.
Haben Sie den Kurs im Jahr 2002 bezahlt, dann gibt es wieder zwei Varianten.
Wenn Sie für das Jahr 2002 noch keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, dann können Sie das jetzt tun und die Kurskosten absetzen. Hat bereits eine Veranlagung 2002 stattgefunden, dann können Sie innerhalb eines Jahrs (könnte sich also noch ausgehen) ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2002 gem. § 299 BAO einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides und Berücksichtigung der Kurskosten stellen. (Es handelt sich hier um eine Ermessensentscheidung der Behörde, sie hat Entscheidungspflicht)
Sollten die Kurskosten im Jahr 2003 bezahlt worden sein, brauchen Sie nur gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 berufen und die Kurskosten geltend machen.
MfG |
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