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Verfasst von: Anton W. am 18.05.2006 11:33
 


THEMA:  Nettolohn mit Arbeitgeber vereinbart
Hallo! Ist es rechtlich möglich mit einem Arbeitgeber einen fixen Nettolohn zu vereinbaren - oder muß nicht immer ein Bruttolohn vereinbart werden. Wenn ich dann zB einen Nebenjob annehme und dadurch viel mehr verdiene (in Summe) muß mir der Arbeitgeber ja viel mehr Brutto zahlen damit ich den mit ihm vereinbarten Nettolohn bekommen? Gibts da irgendwo ein Gesetz oder sowas dazu? Danke für Eure Hilfe Anton
Verfasst von: TK am 18.05.2006 11:33
 


THEMA:  Re: Nettolohn mit Arbeitgeber vereinbart
Vereinbaren kann man grundsätzlich alles, es darf nur nicht gegen die Mindestgehaltsbestimmungen der Kollektivverträge verstossen. Sollte ein Arbeitgeber bereit sein, eine Nettolohnvereinbarung durchgehend abzuschliessen, warum nicht. Sollten Sie eine Nebentätigkeit annehmen, dann steigen dadurch nicht die Steuern der ersten Tätigkeit, sondern für die Nebentätigkeit fallen zusätzliche Steuern an.
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