Vereinbaren kann man grundsätzlich alles, es darf nur nicht gegen die Mindestgehaltsbestimmungen der Kollektivverträge verstossen. Sollte ein Arbeitgeber bereit sein, eine Nettolohnvereinbarung durchgehend abzuschliessen, warum nicht.
Sollten Sie eine Nebentätigkeit annehmen, dann steigen dadurch nicht die Steuern der ersten Tätigkeit, sondern für die Nebentätigkeit fallen zusätzliche Steuern an. |
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