Verfasst von:
Manfred Meyer am
29.03.2004 18:16
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THEMA: Steuer-Neuling - Frage |
Ich habe letztes Jahr privat für eine Firma zwei Webseiten erstellt und das mit einer Honorarnote in Rechnung gestellt. Wie funktioniert das Versteuern in diesem Fall. Die Mehrwertsteuer ist auf dieser Honorarnote nicht angeführt. Ich habe nun gelesen, dass ich die Mehrwertsteuer in diesem Fall erst jetzt abführen darf ?!
Ich habe übrigens keinen Gewerbeschein.
Im Nachhinein denke ich mir, dass ich wohl einen Gewerbeschein gebraucht hätte. Kann ich das noch nachholen ? |
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Verfasst von:
J. Rapp am
29.03.2004 18:16
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THEMA: Re: Steuer-Neuling - Frage |
Wenn die Einnahmen unter EUR 22.000,-- waren und Sie keine Mehrwertsteuer ihren Kunden in Rechnung gestellt haben, müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
Geben Sie eine Einkommensteuererklärung samt Beilagen für das Jahr 2003 ab, wo Sie den Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) ermitteln.
Wenn Sie weiterhin diese Tätigkeit ausüben, lösen Sie einen Gewerbeschein; rückwirkend kann man einen solchen nicht beantragen.
Auch auf eine eventuelle Sozialversicherungspflicht möchte ich hinweisen.
Ich empfehle in ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater zu investieren. |
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