Verfasst von:
Matthias Brandauer am
24.03.2004 13:28
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THEMA: Schenkungssteuer |
Liebe ExpertInnen!
Wir werden eine größere Wohnung kaufen. Mein Vater hat mir zuerst 7500 € für ein Auto und dann 50000 € für die Wohnung auf mein Konto überwiesen und mein Schwiegervater 40000 € . Ich hab im Internet nachgeschaut und (mit Grausen) festgestellt, dass für den ersten Betrag 4% und für den zweiten 14% Schenkungssteuer zu bezahlen sind.
Habe folgende Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen? zB aus sozialen Erwägungen (wir haben 5 Kinder). Kann ich die 14% umgehen- mein Schwiegervater hätte genausogut auf das Konto meiner Frau überweisen können- hab ich vorher nicht gewusst? Wie ist das mit dem Freibetrag- kann man den nur einmal in Anspruch nehmen oder mehrmals
Vielen Dank im Vorraus
Matthias Brandauer |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.03.2004 13:28
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THEMA: Re: Schenkungssteuer |
Matthias Brandauer schrieb:
>
> Liebe ExpertInnen!
>
> Wir werden eine größere Wohnung kaufen. Mein Vater hat mir
> zuerst 7500 € für ein Auto und dann 50000 € für die Wohnung
> auf mein Konto überwiesen und mein Schwiegervater 40000 € .
> Ich hab im Internet nachgeschaut und (mit Grausen)
> festgestellt, dass für den ersten Betrag 4% und für den
> zweiten 14% Schenkungssteuer zu bezahlen sind.
> Habe folgende Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen? zB aus
> sozialen Erwägungen (wir haben 5 Kinder). Kann ich die 14%
> umgehen- mein Schwiegervater hätte genausogut auf das Konto
> meiner Frau überweisen können- hab ich vorher nicht gewusst?
> Wie ist das mit dem Freibetrag- kann man den nur einmal in
> Anspruch nehmen oder mehrmals
> Vielen Dank im Vorraus
> Matthias Brandauer
Sehr geehrter Herr Brandauer,
ich gratuliere Ihnen zu Ihren 5 Kindern, ich habe es nur auf 4 gebracht!
Soziale Ausnahmeregelungen kenne ich nicht.
Aber wenn Die Beträge nicht geschenkt, sondern nur geliehen sind, dann fällt keine Schenkungssteuer an. Bei einem schriftlichen Vertrag höchstens 1% Kreditgebühr.
Die Schenkungen von derselben Person werden von den letzten 10 Jahren zusammengerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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