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Verfasst von: Matthias Brandauer am 24.03.2004 13:28
 


THEMA:  Schenkungssteuer
Liebe ExpertInnen! Wir werden eine größere Wohnung kaufen. Mein Vater hat mir zuerst 7500 € für ein Auto und dann 50000 € für die Wohnung auf mein Konto überwiesen und mein Schwiegervater 40000 € . Ich hab im Internet nachgeschaut und (mit Grausen) festgestellt, dass für den ersten Betrag 4% und für den zweiten 14% Schenkungssteuer zu bezahlen sind. Habe folgende Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen? zB aus sozialen Erwägungen (wir haben 5 Kinder). Kann ich die 14% umgehen- mein Schwiegervater hätte genausogut auf das Konto meiner Frau überweisen können- hab ich vorher nicht gewusst? Wie ist das mit dem Freibetrag- kann man den nur einmal in Anspruch nehmen oder mehrmals Vielen Dank im Vorraus Matthias Brandauer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.03.2004 13:28
 


THEMA:  Re: Schenkungssteuer
Matthias Brandauer schrieb: > > Liebe ExpertInnen! > > Wir werden eine größere Wohnung kaufen. Mein Vater hat mir > zuerst 7500 € für ein Auto und dann 50000 € für die Wohnung > auf mein Konto überwiesen und mein Schwiegervater 40000 € . > Ich hab im Internet nachgeschaut und (mit Grausen) > festgestellt, dass für den ersten Betrag 4% und für den > zweiten 14% Schenkungssteuer zu bezahlen sind. > Habe folgende Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen? zB aus > sozialen Erwägungen (wir haben 5 Kinder). Kann ich die 14% > umgehen- mein Schwiegervater hätte genausogut auf das Konto > meiner Frau überweisen können- hab ich vorher nicht gewusst? > Wie ist das mit dem Freibetrag- kann man den nur einmal in > Anspruch nehmen oder mehrmals > Vielen Dank im Vorraus > Matthias Brandauer Sehr geehrter Herr Brandauer, ich gratuliere Ihnen zu Ihren 5 Kindern, ich habe es nur auf 4 gebracht! Soziale Ausnahmeregelungen kenne ich nicht. Aber wenn Die Beträge nicht geschenkt, sondern nur geliehen sind, dann fällt keine Schenkungssteuer an. Bei einem schriftlichen Vertrag höchstens 1% Kreditgebühr. Die Schenkungen von derselben Person werden von den letzten 10 Jahren zusammengerechnet. Mit freundlichen Grüßen V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
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