Verfasst von:
cs am
17.03.2004 05:30
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THEMA: Kleinstunternehmer Umstieg |
Ich habe seit letztem Jahr meine Gewerbeberechtigung, und es war
kein Problem mit der Kleinstunternehmerregelung bzgl. USt.
Heuer werde ich mit grosser Wahrscheinlichkeit über die ca. 22.000
Euro Umsatz kommen.
Wie erfolt der Umstieg, und vorallem wie werden die bisher ausgestellten
Rechnungen behandelt (ohne USt.)
Danke für Antworten,
lG
cs |
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Verfasst von:
J. Rapp am
17.03.2004 05:30
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THEMA: Re: Kleinstunternehmer Umstieg |
Verlangen Sie die Umsatzsteuer für die bisher ausgestellten Rechnungen des heurigen Jahres von Ihren Kunden. Wenn Sie an Unternehmer fakturieren, können diese Betriebe die Umsatzsteuer mit dem Finanzamt gegenverrechnen. Handelt es sich bei Ihren Kunden um "Private", ist anzunehmen, dass Ihnen diese die Umsatzsteuer nicht nachzahlen werden. Sie müßten die Umsatzsteuer aus den erhaltenen Rechnungsbeträgen herausrechnen.
Ab sofort rechnen Sie die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen zum Nettobetrag dazu. |
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