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Verfasst von: Jürgen Mühlberger am 09.12.2007 15:49
 


THEMA:  Pendlerpauschale
Bitte um Hilfe!! Ich wohne in Laa an der Thaya und meine Dienststelle ist in Korneuburg (Entfernung ca. 50 km. Hier das Problem: Wie weiß ich, dass ich alle möglichen Verbindungen der Öffis überprüft habe? Ich möchte nämlich nicht unerlaubterweise die große Pendlerpauschale beantragen und später vielleicht mit dem Finanzamt Probleme bekommen. Ich würde mich über Hilfe sehr freuen! Danke! MFG Jürgen
Verfasst von: Fritz G am 09.12.2007 15:49
 


THEMA:  Re: Pendlerpauschale
Das große PP steht nur dann zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels .... nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Weg mind. 2 km beträgt. Es würde daher (übliche Dienstzeiten vorausgesetzt) nur das kleine PP zustehen. (Benützung ist möglich, weil Schnellbahn verkehrt. Benützung ist zumutbar, weil die Wegzeit jeweils in eine Richtung sicher 2, bzw. 2,5 Std. nicht übersteigt). Bei den ÖBB erfahren Sie die genaue Kilometeranzahl. Dazuzurechnen sind dann noch die Zuwege zur Bahn, bzw. zur Arb.Stelle, sowie Wartezeiten. MfG, Fritz
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