Servus,
sind Beiträge zu fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Der Vertrag soll dann über 15 Jahre laufen.
Vielen Dank für eine Hilfe, § 18 EStG ist mir nicht vollkommen klar, leider.
Gruß
Peter
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
03.12.2007 09:16