Guten Morgen,
als Einzelunternehmer wurde mir von einer Stiftung für ein Projekt eine Förderung zugesprochen. Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass von der Fördersumme 25% als Kapitalertragssteuer vom Fördergeber ans Finanzamt abegührt werden müssen, ich diese jedoch unter Umständen zurückbekommen kann.
Verstehe ich das richtig, dass ich als Einnahmen-Ausgaben-Rechner genau dies beantragen und dann die Fördersumme ganz normal in meiner "Buchhaltung" als Einnahmen aufnehmen und somit dann entsprechend Einkommenssteuer dafür abführen muss.
Bereits im voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
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