Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und Szenario
Ich bin Steuerfachangestellter habe nach der Ausbildung 3 Monate im Beruf gearbeitet dannach studiert und bin jetzt am Ende meines Studiums ( nur noch Diplomarbeit ).
Ich habe ein Gewerbe das Betriebsberatung macht und kaufmännische Angelegenheiten. Ich erstelle Korrespondenz mit dem Finanazamt und berarbeite die Buchhaltung der Kleinunternehmer ( Abschluss nach § 4 Abs. 3 ).
Im Grunde brauchen die ja keine richtige Buchhaltung aber ich gebe die Belege trotzdem ein um dann eine saubere UST VA BWA usw zu bekommen. (Lt Gesetz nach Anweisung des Unternehmers)
Darf ich das so machen ?
Wer haftet für Fehler in der Buchhaltung zb skonto nicht beachtet ( sprich Kosten für Versicherung einplanen? ) .
MfG |
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