Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Manfred Niederkorn am 20.11.2007 12:59
 


THEMA:  Afa bei Computer uvm.
Hallo, als studierender Kleinstunternehmer würde ich mich über Hilfe bei folgenden Fragen sehr freuen: 1) Ich habe 2006 2 PCs gekauft, kann ich die beide zu 100% und gleichzeitig über die nächsten 3 Jahre absetzen(werden u.a. für Server/Client Applikationen benützt)? Muss auch PC-Zubehör über 3 Jahre abgesetzt werden? 2) Sind die Brutto-, oder nur die Nettobeträge meiner Ausgaben absetzbar? Wie verhält es sich mit den Versandkosten? 3) Handy und Internet: wie soll ich (im Fall des Falles) nachweisen, dass ich beides z.B. 90% beruflich/für die Ausbildung verwendet habe (detto PC). 4) Ist die Studiengebühr absetzbar? Oder darf ich davon ausgehen, dass sich die Finanz um Kleinstunternehmer wie mich ohnehin nicht schert, und ich mir unnötig den Kopf zerbreche? Danke vielmals im voraus! Gruß Mani
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.11.2007 12:59
 


THEMA:  Re: Afa bei Computer uvm.
Wenn Ihr Einkommen unter 10.000,--€ jährlich liegt, dann "schert "sich niemand um Sie.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.