Verfasst von:
Manfred Niederkorn am
20.11.2007 12:59
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THEMA: Afa bei Computer uvm. |
Hallo,
als studierender Kleinstunternehmer würde ich mich über Hilfe bei folgenden Fragen sehr freuen:
1) Ich habe 2006 2 PCs gekauft, kann ich die beide zu 100% und gleichzeitig über die nächsten 3 Jahre absetzen(werden u.a. für Server/Client Applikationen benützt)? Muss auch PC-Zubehör über 3 Jahre abgesetzt werden?
2) Sind die Brutto-, oder nur die Nettobeträge meiner Ausgaben absetzbar? Wie verhält es sich mit den Versandkosten?
3) Handy und Internet: wie soll ich (im Fall des Falles) nachweisen, dass ich beides z.B. 90% beruflich/für die Ausbildung verwendet habe (detto PC).
4) Ist die Studiengebühr absetzbar?
Oder darf ich davon ausgehen, dass sich die Finanz um Kleinstunternehmer wie mich ohnehin nicht schert, und ich mir unnötig den Kopf zerbreche?
Danke vielmals im voraus!
Gruß
Mani |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.11.2007 12:59
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