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Verfasst von: Pipi am 20.11.2007 14:35
 


THEMA:  Versicherungsvermittlung
Hallo! Ich habe eine Frage! Da ich früher in der Finanzbranche tätig war, wurde ich gefragt, ob ich eine Versicherung vermitteln kann (da ich noch Kontakt zu früheren Kollegen habe)! Ich habe den Kontakt zur Versicherungsgesellschaft hergestellt und werde auch die Provision dafür erhalten! Nun meine Frage, wie ich weiter vorgehen soll! Muss ich mit der Versicherung eine Provisionsvereinbarung abschließen? Es wird bei diesem einmaligen Geschäft bleiben! Wie schaut dies dann bei meiner Arbeitnehmerveranlagung aus, wie wirkt sich dies steuerlich aus? Danke, Pipi
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.11.2007 14:35
 


THEMA:  Re: Versicherungsvermittlung
Wenn die Provision unter 730,-- im Jahr liegt, können Sie ohneweiters eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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